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   OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09   

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OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09 (https://dejure.org/2010,21538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.10.2010 - 3 A 657/09 (https://dejure.org/2010,21538)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 3 A 657/09 (https://dejure.org/2010,21538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81b 2. Alt
    Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 81b 2. Alt. StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit und Eignung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Prävention künftiger Straftaten; Erkennungsdienstliche Behandlung von Straftätern wegen des Verwendens von Kennzeichen und der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b; VwGO § 124 Abs. 2
    Notwendigkeit und Eignung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Prävention künftiger Straftaten; Erkennungsdienstliche Behandlung von Straftätern wegen des Verwendens von Kennzeichen und der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Dies kann etwa bei Sexual- , Drogendelikten oder bei "jugendtypischen" Verfehlungen der Fall sein (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - OVG Saarland, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Dies kann etwa bei Sexual- , Drogendelikten oder bei "jugendtypischen" Verfehlungen der Fall sein (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - OVG Saarland, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 11 LB 431/08

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung zum Zweck der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Hiernach ist es Ergebnis der im Einzelfall anzustellenden Prognose, ob etwa deliktstypische Verhaltensweisen festgestellt werden können, die darauf schließen lassen, der Betroffene werde auch künftig nur als Verdächtigter eines bestimmten Deliktstypus in Betracht kommen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.2009, DVBl. 2009, 604).
  • OVG Sachsen, 29.01.2010 - 3 D 91/08

    Heranziehung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich dabei darauf, ob die nach kriminalistischer Erfahrung anzustellende Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist; hierfür sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkt für die Annahme heranzuziehen, ob er künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtigter an einer noch aufzuklärenden strafbarenHandlung einbezogen werden darf (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 29.1.2010 - 3 D 91/08 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.04.2010 - A 3 A 671/08

    Blutrache

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Erforderlich hierfür ist, dass eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 20.4.2010 - A 3 A 671/08 -).
  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 24 CS 03.3324
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.10.2010 - 3 A 657/09
    Dementsprechend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 11.3.2004 - 24 CS 03.3324 -, zitiert nach juris) bei einem Betroffenen, der bisher nur Straftaten im häuslich-familiären Bereich begangen hatte, die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen aufgehoben, weil eine negative Prognose wegen der Normalisierung des Verhältnisses des Betroffenen zu seiner früheren Lebensgefährtin nicht mehr gerechtfertigt war.
  • VG Würzburg, 17.10.2016 - W 5 S 16.1017

    Eilrechtsschutz gegen Fertigung von Lichtbildern im unverschleierten Zustand als

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.1.2010 - 3 D 91/08 sowie B.v. 12.10.2010 - 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.8.2010 - 3 L 372/09; alle juris).
  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Sie erstreckt sich lediglich darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (VGH BW, a. a. O.; SächsOVG, B. v. 29. Januar 2010 - 3 D 91/08 - u. B. v. 12. Oktober 2010 - 3 A 657/09 - jeweils juris Rn. 6; OVG Nds., B. v. 31. August 2010 - 11 ME 288/10 - juris Rn. 5; OVG SA, U. v. 18. August 2010 - 3 L 372/09 - juris Rn. 46; HessVGH, U. v. 9. März 1993 - 11 UE 2613/89 - juris Rn. 70).
  • OVG Sachsen, 07.12.2010 - 3 A 452/10

    Erkennungsdienstliche Maßnahme

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich dabei darauf, ob die anzustellende Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach gegebenem Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrenswissens sachgerecht und vertretbar ist; hierzu sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten, seine Persönlichkeit und der Zeitraum, während dessen er strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, als Anhaltspunkte für die Annahme heranzuziehen, ob er künftig oder gegenwärtig mit guten Gründen in den Kreis Verdächtigter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden darf (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010 - 3 A 657/09 -, zitiert nach juris).

    Ob für die Rechtmäßigkeit der Prognose auch auf zur Anlasstat deliktsunähnliche Straftaten in der Vergangenheit abgestellt werden kann oder nicht, ist Frage der im Einzelfall anzustellenden Prognose (vgl. hierzu näher SächsOVG, Beschl. v. 12.10.2010, a. a. O.).

  • VG Würzburg, 29.03.2019 - W 9 K 18.476

    Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH BW, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07; SächsOVG, B.v. 29.1.2010 - 3 D 91/08 sowie B.v. 12.10.2010 - 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.8.2010 - 3 L 372/09 - alle juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 77/13

    Erkennungsdienstliche Behandlung, sexueller Missbrauch von Kindern

    Dies kann etwa bei Sexual-, Drogendelikten oder bei "jugendtypischen" Verfehlungen der Fall sein (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 12. Oktober 2010 - 3 A 657/09 - NdsOVG, Beschl. v. 20. November 2008 - 11 ME 297/08 - und OVG Saarland, Beschl. v. 13. März 2009 - 3 B 34/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Würzburg, 12.04.2012 - W 5 K 11.757

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Drogendelikt

    Diese erstreckt sich im Hinblick auf den der Behörde insoweit verbleibenden Beurteilungsspielraum darauf, ob die Prognose auf zutreffender Tatsachengrundlage beruht und ob sie nach dem gegebenen Erkenntnisstand unter Einbeziehung des kriminalistischen Erfahrungswissens sachgerecht und vertretbar ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Az.: 1 S 1503/07, NJW 2008, 3082; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Az.: 3 D 91/08, Rd.Nr. 6 in juris, sowie B.v. 12.10.2010, Az.: 3 A 657/09, Rd.Nr. 6 in juris; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Az.: 3 L 372/09, Rd.Nr. 46 in juris).
  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 16.636

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH BW, U.v. 29.5.2008 - 1 S 1503/07; SächsOVG, B.v. 29.1.2010 - 3 D 91/08 und B.v. 12.10.2010 - 3 A 657/09; jeweils juris).
  • VG Würzburg, 08.08.2011 - W 5 S 11.598

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anhörung; Wiederholungsgefahr;

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Nr. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Nr. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Nr. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Nr. 3 L 372/09).
  • VG Würzburg, 08.03.2012 - W 5 S 12.202

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Zwangsgeldandrohung, sofortige Vollziehung,

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Az. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Az. 3 D 91/08 sowie B.v. 12.10.2010, Az. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Az. 3 L 372/09).
  • VG Würzburg, 11.02.2011 - W 5 S 11.53

    Notwendigkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung und deren gerichtliche

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Notwendigkeit" unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte, während das der polizeilichen Prognose über das künftige Verhalten des Betroffenen zugrundeliegende Wahrscheinlichkeitsurteil einer solchen Kontrolle nur begrenzt zugänglich ist (vgl. VGH Mannheim, U.v. 29.05.2008, Az. 1 S 1503/07; OVG Bautzen, B.v. 29.01.2010, Az. 3 D 91/08, B.v. 12.10.2010, Az. 3 A 657/09; OVG Magdeburg, U.v. 18.08.2010, Az. 3 L 372/09).
  • VG Würzburg, 26.10.2011 - W 5 S 11.829

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Unschuldsvermutung

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